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Die Pflegeversicherung

Zu Hause pflegen? Die Pflegeversicherung hilft!

Pflege ist seit 1994 in der Pflegeversicherung gesetzlich geregelt. Ziel der Pflegeversicherung ist es, die Pflegebereitschaft zu stärken, Pflegebedürftige und Angehörige in der häuslichen Pflege zu unterstützen und bei stationärer Pflege von Kosten zu entlasten. Dabei gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär": Hilfen zur häuslichen Pflege haben Vorrang vor der Unterbringung in einem Pflegeheim, damit Pflegebedürftige möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

 

 

Der erste Schritt: Antrag und Einstufung.

Erster Schritt, um finanzielle Hilfen zur häuslichen Pflege in Anspruch nehmen zu können, ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung. Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Pflegebedürftige infolge von Krankheiten oder Behinderungen für mindestens sechs Monate nicht in der Lage ist, regelmäßig wiederkehrrende Verrichtungen des täglichen Lebens ohne Hilfe zu bewältigen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK) bei einem Hausbesuch den Grad der Pflegebedürftigkeit fest. Selbstverständlich wird der behandelnde Arzt in die Begutachtung einbezogen. Entsprechend dem individuellen Bedarf wird dem Pflegebedürftigen eine der folgenden drei Pflegestufen zuerkannt:

Tipp: Stellen Sie Anträge frühzeitig! Leistungen aus der Pflegeversicherung werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt.

 

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