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Welche Kriterien sollte ein moderner Heimvertrag (gem. § 5 Heimgesetz) erfüllen?

Grundsätzliches

   

(1)

Übersichtliche, kundenfreundliche Aufmachung

z. B. durch Zwei-Spaltensystem und Verwendung von Anlagen z. B. für Leistungs- und Entgeltverzeichnis.

(2)

Ausführlichkeit

Ein kurzer Heimvertrag ist regelmäßig kein guter Heimvertrag, da es von Gesetzes wegen eine Menge zu regeln gibt.

Inhaltlich

   

(3)

Einleitung

Aus dieser sollten das Profil und die Grundlagen der Arbeit des Heims ersichtlich werden.

(4)

Leistungen

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung, untergliedert nach den einzelnen Leistungsbereichen:

Wohnung, Gemeinschaftseinrichtungen, Hauswirtschaft, Küche, Haustechnik, Verwaltung, sozialer Dienst, Kultur und Freizeit, Fahr- und Begleitdienste, Pflege, Medizinische Behandlungspflege, ggf. Hilfsmittel, Therapeutische Leistungen.

(5)

Entgelte

Darstellung des Entgeltes nach den Bereichen:
- Hotelkosten (Unterkunft, Verpflegung)
- Pflege (Pflegestufe 0 - Härtefall)
- Investitionskosten
Darstellung des Gesamtentgelts.
Regelung, welche Entgelte vom Bewohner zu tragen sind.

(6)

Zahlung des Entgeltes

Vereinbarung einer Rückerstattungsregelung

(7)

Entgelterhöhung

Vereinbarung, die sich ausschließlich an dem gesetzlichen Wortlaut (§ 4e HeimG) orientiert.
Erhöhung, der der Bewohner zustimmen muss.

(8)

Finanzielle Nebenleistungen

Keine Vereinbarung von Kautionen oder Bewohnerdarlehen

(9)

Vertragskündigung

Kündigungsrecht des Heims, das ausschließlich die gesetzlichen Formulierungen des § 8 HeimG übernimmt.
Vertragsende, das bezüglich aller Entgeltsbestandteile nicht über den Tod hinausgeht.

(10)

Haftung

Keine Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen auf Seiten des Heims.

(11)

Beschwerderecht

Eigene Regelung innerhalb des Heims sowie schriftliche Mitteilung der zuständigen Stellen und Behörden.

(12)

Datenschutz/Schweigepflicht

Zusicherung der Diskretion durch das Heim über die personenbezogenen Erkenntnisse und Daten.

(13)

Abwesenheit

Der Heimvertrag hat eine Regelung über Abwesenheitsvergütungen zu enthalten.

(14)

Möblierung

Die Möblierung der Wohnung durch den Bewohner sollte gewünscht sein (Ausnahme: spezielle Heimangebote).

(15)

Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren sollte grundsätzlich möglich sein.

(16)

Heimordnung

Darf keine Regelungen enthalten, die von einem Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen Heim und Bewohner ausgehen.

Empfehlenswert als "Vertragsmuster":
Thomas Klie: Heimverträge richtig gestalten
Kuratorium Deutsche Altershilfe
ISSN0946-4859

http://www.kda.de

 
   
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